Neuigkeiten

Jahrestagung 8.-12.10.2014
Die nächste Jahrestagung ist auf der Franfkurter Buchmesse vom 8.-12.10.2014, auf der 'Convention of University Presses', organisiert von Jesús Jimenez u.a.
Einladung zum Beitritt
Wir laden alle qualifizierten Universitätsverlage ein, unserem Verband beizutreten. Satzung und Beitrittsformular finden Sie unter dem obigen Link "Mitgliedschaft".

Kontaktformular

Dank für die Vorlage an D. Schneider 2007, angepasst durch AUP in 2014.

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Mitgliedschafts-Gebührenordnung

Die jährliche Mitgliedschaftsgebühr beträgt 0,00 €. Gemäß den Vorschriften für gemeinnützige Einrichtungen kann die Gebühr durch Abstimmung geändert werden. Wenn ein Mitglied die Gebühr ändern lassen will, um z.B. ein gemeinsames Projekt zu finanzieren, verlangt der Vorstand, dass das Mitglied einen entsprechenden Antrag auf der Generalversammlung 2017, 2019 oder 2021 etc. einbringt und die Mehrheit der Stimmen dafür erhält. Bevor Änderungen in der Gebührenordnung wirksam werden, haben alle Mitglieder Gelegenheit, darüber zu diskutieren und ggf. vor Inkrafttreten auszutreten, wenn sie keine Änderung möchten. Bisher gibt es keinen Antrag auf Gebührenänderung.

Antrag auf Mitgliedschaft

Bitte kopieren Sie dieses Formular in Word, drucken Sie es aus, füllen Sie es aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es per Fax an +49 234 701230 oder scannen sie es ein und senden Sie es per E-Mail an association (at) universitypresses.org.

ASSOCIATION OF UNIVERSITY PRESSES (INTERNATIONAL ASSOCIATION OF UNIVERSITY PRESSES) e.V.
c/o Bochumer Universitätsverlag, Querenburger Höhe 281, 44801 Bochum, Deutschland, association (&) universitypresses.org, Tel. 0234 701360, Fax 701230, Präsident: Prof. Dr. Martin Woesler

Mitgliedsantrag

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im „Verband der Universitätsverlage (Internationaler  Verband der Universitätsverlag“). Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich derzeit auf 0,00 €.

O    als eine juristische Person.
     Name:    ___________________,        Email:       ___________________,
     Adresse:    ______________________________________________,
     Tel.:     __________________,         Website: __________________.

und/oder
O    als natürliche Person (z.B. Mitarbeiter(in) eines Universitätsverlags).
     Name:    ___________________,        Email:       ___________________,
     Adresse:    ______________________________________________,
     Tel.:     __________________,         Website: __________________.

O    Ich habe die Vereinssatzung gelesen und stimme ihr zu.

                                                                   .2014
____________    _________________        __________________
Ort                              Datum                                         Unterschrift
                                                                                          (Stempel)

Satzung

§ 1
Name, Sitz, Zweck

1.1    Der Vereinsname lautet „Association of University Presses (International Association of University Presses)”. Die deutsche Übersetzung des Vereinsnamens lautet: „Verband der Universitätsverlage (Internationaler Verband der Universitätsverlage)“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.“
1.2    Er hat seinen Sitz in Bochum, Deutschland.
1.3    Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre, insbesondere im Bereich von Universitätsverlagen weltweit.
1.4    Der Vereinszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
1.4.1    Erfahrungsaustausch und Kooperation zwischen Universitätsverlagen weltweit
1.4.2    Erhalt und Nutzbarmachung (Inclusion) der Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Universitätsverlagen (z.B. sind Universitätsverlage in den Vereinigten Staaten oft Teil der Universität, haben sich auf verschiedene Fachgebiete spezialisiert und fällen Veröffentlichungsentscheidungen aufgrund von Qualität des Manuskripts, nicht aufgrund von Universitätszugehörigkeit des Autors; in Europa sind Universitätsverlage oft Teil von Universitätsbibliotheken (mit der Verpflichtung, z.B. alle Doktorarbeiten der Universität zu veröffentlichen) oder privatwirtschaftliche Ausgründungen aus Universitäten mit extrem unterschiedlichen Erfahrungen und Interessen)
1.4.3    Nutzen von Synergien, um die Arbeit von Universitätsverlagen zu unterstützen

§ 2
Gemeinnützigkeit

2.1    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Deutschen Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.2    Es darf keine natürliche oder juristische Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

3.1    Alle Mitglieder am Gründungstag bzw. ihre Rechtsnachfolger sind automatisch Mitglieder. Sie können auch später nicht mehr von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
3.2    Außerhalb der unter 3.1 genannten Gründungsmitglieder kann die Mitgliedschaft im Verein jede voll geschäftsfähige, natürliche Person, die Mitarbeiter eines Universitätsverlags ist, oder jede juristische Person, die Universitätsverlag oder regionale oder sonstige Vereinigung von Universitätsverlagen ist, schriftlich beantragen, sofern sie gewillt ist, den unter 1.3 genannten Vereinszweck zu fördern. Unter „Universitätsverlag“ wird hier ein Teil einer Universität oder eine juristische Person verstanden, der/die sowohl die Bezeichnung „Universitätsverlag“ im Namen trägt als auch überwiegend wissenschaftlichen Ertrag von Universitätsangehörigen und  absolventen publiziert. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand innerhalb eines von ihm zu bestimmenden Zeitraums. Die Andersartigkeit eines Universitätsverlags ist kein gültiger Ablehnungsgrund. Das Verstoßen gegen
die Ziele und/oder die aktive/passive/duldende Diskriminierung eines anderen Verlags aufgrund seiner Andersartigkeit ist ein gültiger Ablehnungsgrund. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
3.3    Jedes Mitglied verpflichtet sich in jedem Kalenderjahr zu einer Beitragszahlung. Die Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags bestimmt der Vorstand. Näheres regelt die Beitragsordnung.

§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft

4.1    Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod einer natürlichen oder Auflösung (z.B. durch Insolvenz) einer Rechtsperson.
4.2    Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
4.3    Ein unter 3.2 genanntes Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
4.4    Über den Ausschluss von den unter 3.2 genannten Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Andersartigkeit eines Universitätsverlags oder eines anderen Mitglieds ist kein gültiger Ausschlussgrund. Das Verstoßen gegen die Ziele und/oder die aktive/passive/duldende Diskriminierung eines anderen Verlags aufgrund seiner Andersartigkeit ist ein gültiger Ausschlussgrund. Ein Ausschluss ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.

§ 5
Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6
Der Vorstand

6.1    Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten (Funktion: 1. Vorsitzender), sowie maximal zwei Vizepräsidenten (Funktion: 2./3. Vorsitzender), dem Revisor (Funktion: Schatzmeister/Kassenwart) und dem Schriftführer, insgesamt mindestens 3, maximal 5 Personen.
6.2    Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl des nächsten Vorstandes im Amt.
6.3    Der Präsident vertritt den Verein im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches alleine nach außen.
6.4    Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 100.000 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.
6.5    der Vorstand ist verantwortlich für:
6.5.1    die Führung der laufenden Geschäfte,
6.5.2    die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
6.5.3    die Verwaltung des Vereinsvermögens,
6.5.4    die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr,
6.5.5    die Buchführung,
6.5.6    die Erstellung des Jahresberichts,
6.5.7    die Vorbereitung und
6.5.8    die Einberufung der Mitgliederversammlung.
6.6    Beschlüsse werden beurkundet, soweit dies vereinsrechtlich notwendig ist.
6.7    Mitglieder können zu Ehrenpräsidenten mit repräsentativer Funktion ernannt werden, ohne dass sich dadurch ihr Mitgliederstatus ändert.

 
§ 7
Kassenprüfung

7.1    Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht Vorstandsmitglieder sind, auf die Dauer von zwei Jahren. Diese überprüfen am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung.
7.2    Die Kassenprüfer erstatten Bericht in der nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung.

§ 8
Die Mitgliederversammlung, Zuständigkeit, Einberufung

8.1    Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
8.1.1    die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
8.1.2    die Wahl der Kassenprüfer,
8.1.3    die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr,
8.1.4    die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
8.1.5    die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages und
8.1.6    die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
8.2    Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt.
8.3    Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal alle zwei Jahre abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung des Vorstands unter Einhaltung einer Frist von drei Tagen. Der Einladung sind eine Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen.
8.4    Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.
8.5    Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Schriftführer unterschrieben.

§ 9
Außerordentliche Mitgliederversammlung

9.1    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn dies im Dienste der Vereinsinteressen erforderlich erscheint, oder wenn die Einberufung von mindestens 1/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen bei einem Vorstandsmitglied verlangt wird. In dringlichen Fällen kann in der außerordentlichen Mitgliederversammlung auch über Satzungsänderungen entschieden werden.

§ 10
Auflösung des Vereins, Liquidatoren

10.1    Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Vereinsaustritt von so vielen Mitgliedern, dass die für einen Verein erforderliche Mindestzahl von 7 unterschritten wird.
10.2    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen der „European Science & Scholarship Association e.V.“ übereignet und damit zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Finanzamt.
10.3    Als Liquidatoren werden der Präsident und der Revisor bestellt.

Von der Mitgliederversammlung, Bochum, 14.10.2013, laut Protokoll beschlossen. Aktuelle Fassung von der Mitgliederversammlung, Bochum, 21.11.2013, laut Protokoll beschlossen.